Wer sich an den PVC-Böden in seiner Wohnung satt gesehen hat, tut gut daran, die Beläge nicht einfach herauszureißen.
Denn das ausgediente Material, insbesondere die Rückenbeschichtung, kann Asbest enthalten. Die krebserregenden Fasern finden sich in Cushion-Vinyl-Belägen oder Floor-Flex-Platten, die Ende der siebziger bis Anfang der achtziger Jahre häufig verlegt wurden.
Cushion-Vinylbeläge bestehen aus einer Schaumschicht mit Druckdesign und einer Trägerschicht aus filzartiger Pappe. Diese Schicht wurde noch bis vor zwanzig Jahren vielfach aus schwach gebundenem Asbest hergestellt, der besonders gefährlich ist, weil er leicht in die Raumluft entweichen kann.
Floor-Flex-Platten sind weniger brisant, da sie Asbest nur in fest gebundener Form enthalten.
Unabhängig von der Beschaffenheit der Giftfasern müssen asbesthaltige Fußbodenbeläge stets fachmännisch entsorgt werden. Die Verbraucherzentrale gibt dazu Tipps: Ob ein Bodenbelag tatsächlich Asbest enthält, lässt sich nur mit Hilfe einer kostenpflichtigen Materialprüfung in einem geeigneten Labor festgestellt werden.
Die Probe für eine Analyse sollte auf keinen Fall selbst entnommen werden, da bereits durch Schneiden des Belags schädliche Asbestfasern freigesetzt werden können.
Wird bei der Analyse schwach gebundener Asbest diagnostiziert, ist die weitere Sanierungsplanung Sache eines Fachmanns. Mieter, die eine Asbestbelastung in ihren vier Wänden vermuten, sollten das Bauaufsichtsamt und den örtlichen Mieterverein einschalten, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.
Die Bauaufsichtsbehörden können Hauseigentümer verpflichten, Ausmaß und Umfang einer möglichen Asbestgefahr durch eine Expertise abklären zu lassen. Bestätigt sich der Verdacht, muss der Eigentümer die Sanierung in Auftrag geben.
Sind die Fußbodenbeläge intakt und vollflächig verklebt, ist es ratsam, den neuen Boden auf dem alten zu verlegen. Kleinere Schäden, offene Kanten und Fugen müssen beigespachtelt werden. Bei starker Beschädigung sollte der Boden herausgenommen werden.
Keinesfalls darf dies in Eigenregie erfolgen. Denn durch Abschleifen, Schneiden oder Herausreißen von Platten oder Bahnen werden die schädlichen Asbestfasern freigesetzt.
Außerdem besteht die Gefahr, dass der asbesthaltige Staub in andere Räume getragen und dadurch die Gesundheit weiterer Personen gefährdet wird. Belastete Räume müssen zudem fachmännisch gereinigt werden. Für Bodenbeläge gelten die Vorschriften des Gefahrstoffrechts.
Das bedeutet, dass nur anerkannte Fachbetriebe den alten Belag entsorgen dürfen.
Wir arbeiten mit den DEKRA Industrial GmbH Labore zusammen und können Ihnen ein Gutachten Ihres PVC-Bodens erstellen lassen.